OMEGA Speedmaster 125 – Jubiläumsmodell ca. 1973 – Unpolierter Zustand
2.790,00 €
Marke: OMEGA
Modell: Speedmaster 125
Referenz: 178.0002
Jahr: ca. 1973
Material: Stahl
Armband: Stahl
Durchmesser: 42 Millimeter
Zustand: Sehr gut
Zum Verkauf steht eine außergewöhnliche OMEGA Speedmaster 125, Referenz 178.0002, aus ca. 1973 – ein gesuchter Klassiker mit besonderer historischer Bedeutung und echter Sammlerrelevanz.
Diese Uhr befindet sich in einem sehr guten, ehrlichen Originalzustand und wurde nicht poliert. Gerade bei der markanten, kantigen Gehäuseform der Speedmaster 125 ist dies ein entscheidender Vorteil: Die originalen Linien, satinierten Flächen und scharfen Kanten sind erhalten geblieben – ein wichtiges Qualitätsmerkmal für anspruchsvolle Vintage-Sammler.
Die Speedmaster 125 wurde 1973 anlässlich des 125-jährigen Jubiläums von OMEGA vorgestellt und gilt bis heute als Meilenstein der Uhrengeschichte. Sie war die erste automatische Chronographen-Armbanduhr der Welt mit Chronometer-Zertifizierung – ausgestattet mit dem legendären Kaliber 1041, einer weiterentwickelten und offiziell COSC-zertifizierten Version des berühmten Kalibers 1040. Damit schrieb OMEGA ein wichtiges Kapitel in der Entwicklung moderner Chronographen.
Mit ihrem unverwechselbaren, futuristischen 70er-Jahre-Design verkörpert die Speedmaster 125 die progressive Formensprache ihrer Zeit: kraftvolles Edelstahlgehäuse, integriertes Banddesign und ein Automatikwerk machen sie zu einem echten Statement am Handgelenk.
Besondere Merkmale:
- Referenz 178.0002
- Baujahr ca. 1973
- Unpolierter Originalzustand
- Automatik-Chronograph mit OMEGA Kaliber 1041
- Chronometer-zertifiziert
- Historisches Jubiläumsmodell
- Gesuchtes Sammlerstück mit hohem Wiedererkennungswert
Die Speedmaster 125 ist weit mehr als eine Vintage-Uhr – sie ist ein Stück OMEGA-Historie und ein faszinierendes Zeitdokument der frühen 1970er Jahre. Ein seltenes Angebot für Liebhaber original erhaltener Sammleruhren mit technischer und historischer Relevanz.
Hinweis: Der Verkauf erfolgt nach § 25a UStG (Differenzbesteuerung).











